Lust auf Vorteile?
Jetzt für die KNAPPSCHAFT entscheiden.
Sie wünschen sich eine Krankenkasse, die einfach mehr leistet? Willkommen bei der KNAPPSCHAFT. Wir übertreffen die Ansprüche des Gesetzgebers bei weitem – aus Überzeugung. Ihre familienversicherten Angehörigen profitieren gleich mit.
Was Sie als Kunde der KNAPPSCHAFT erwartet: Ein 160-Euro-Zuschuss für Aktivtage, bis zu 160 Euro für Gesundheitskurse und kostenlose Reiseschutzimpfungen. Belohnen Sie sich zusätzlich für Ihr Gesundheitsbewusstsein – mit unserem AktivBonus. So geht‘s: Für die KNAPPSCHAFT entscheiden, Antrag online ausfüllen – fertig. Schicken Sie uns die Kündigungsbestätigung Ihrer vorherigen Krankenversicherung am besten gleich mit.
Herzlich willkommen bei der KNAPPSCHAFT!

So profitieren Anna und Jens.
Von den Leistungen der KNAPPSCHAFT.
„Ich mach Sport, weil ich das liebe. Viermal die Woche. Im Verein und im Fitnessstudio. Gut für mich, dadurch kassier ich die 70 Euro doppelt.“
Jens (33) aus Bochum bekommt 140 Euro fürs Schwitzen im Handballverein und Fitnessstudio.
„Endlich wird der Urlaub günstiger.“
Anna (26) aus Chemnitz lässt sich die Reiseschutzimpfung bezahlen.
So profitieren Anna und Jens.
Von den Leistungen der KNAPPSCHAFT.
„Ich mach Sport, weil ich das liebe. Im Verein und im Fitnessstudio. Gut für mich, dadurch kassier ich die 70 Euro doppelt.“
„Endlich wird der Urlaub günstiger für mich. Dank der KNAPPSCHAFT und der Übernahme der Reiseschutzimpfung.“
Mitglied werden. In nur zwei Minuten.
Jetzt hier den Antrag ausfüllen.
Noch Fragen?
Wir helfen Ihnen.
- Antrag direkt online ausfüllen.
- Um den Rest kümmern wir uns.
Bei der Berechnung des Beitrags für hauptberuflich Selbstständige werden berücksichtigt:
– das beitragspflichtige Gesamteinkommen
– der Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung
Zusätzlich gibt es Höchst- und Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Auch, wenn das tatsächlich erzielte Gesamteinkommen darüber liegt. Diese Grenze liegt 2021 bei 4.837,50 Euro monatlich. Im Gegenzug wird ein Mindestbeitrag erhoben, auch wenn das tatsächliche Gesamt-Bruttoeinkommen darunter liegt. Die Mindestgrenze liegt 2021 bei 1.096,67 Euro.
Und so setzt sich Ihr Beitragssatz zusammen:
Der gesetzliche Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 14,6 Prozent – Krankengeld inklusive. Ohne Anspruch auf Krankengeld liegt er bei 14,0 Prozent. Das gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selber festlegt.
Unser Neukunden-Service ist für Sie da.
Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr
Noch Fragen?
Wir helfen Ihnen.
- Antrag direkt online ausfüllen.
- Um den Rest kümmern wir uns.
Bei der Berechnung des Beitrags für hauptberuflich Selbstständige werden berücksichtigt:
– das beitragspflichtige Gesamteinkommen
– der Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung
Zusätzlich gibt es Höchst- und Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Auch, wenn das tatsächlich erzielte Gesamteinkommen darüber liegt. Diese Grenze liegt 2021 bei 4.837,50 Euro monatlich. Im Gegenzug wird ein Mindestbeitrag erhoben, auch wenn das tatsächliche Gesamt-Bruttoeinkommen darunter liegt. Die Mindestgrenze liegt 2021 bei 1.096,67 Euro.
Und so setzt sich Ihr Beitragssatz zusammen:
Der gesetzliche Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 14,6 Prozent – Krankengeld inklusive. Ohne Anspruch auf Krankengeld liegt er bei 14,0 Prozent. Das gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selber festlegt.
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